Index
L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenNorm
B-VG Art119a Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0334Rechtssatz
Die Krnt Allg GdO 1982 kennt keinen Beitritt zu der von einem anderen erhobenen Vorstellung.
Schlagworte
Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990170333.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009