Index
55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13 Abs3 idF 1989/358;Rechtssatz
§ 13 Abs 3 ViehWG idF 1989/358 sieht die Berücksichtigung der Ausstattung des Betriebes mit selbst bewirtschafteten Futterflächen als Tatbestandsmerkmal für die Erteilung der Tierhaltungsbewilligung nicht vor. Vielmehr ist nach der zwingenden Bestimmung des § 13 Abs 3 Z 1 ViehWG eine Bewilligung zu erteilen, wenn dadurch die Erhaltung einer bäuerlichen Veredelungsproduktion nicht gefährdet wird und stabile Verhältnisse auf den betroffenen Märkten gewährleistet erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992170125.X02Im RIS seit
14.01.2002