Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §26 Abs1;Rechtssatz
Läßt sich den vorgelegten Kalenderblättern lediglich entnehmen, an welchen Tagen bestimmte Arbeitnehmer an bestimmten Baustellen eingesetzt waren, nicht jedoch, wann ihre Arbeitszeit jeweils begonnen und geendet hat, so entsprechen diese Aufzeichnungen den Anforderungen des § 26 Abs 1 AZG nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190457.X02Im RIS seit
30.07.1992