RS Vwgh 1992/7/30 90/19/0457

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §26 Abs1;

Rechtssatz

Läßt sich den vorgelegten Kalenderblättern lediglich entnehmen, an welchen Tagen bestimmte Arbeitnehmer an bestimmten Baustellen eingesetzt waren, nicht jedoch, wann ihre Arbeitszeit jeweils begonnen und geendet hat, so entsprechen diese Aufzeichnungen den Anforderungen des § 26 Abs 1 AZG nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990190457.X02

Im RIS seit

30.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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