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55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/27 89/17/0159 1Stammrechtssatz
Der Umstand, daß in den letzten Jahren keinerlei Absatzschwierigkeiten aufgetreten sind, ist für die Bewilligung der Haltung von Mastschweinen und Zuchtsauen nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist vielmehr, ob durch die Erhöhung des Angebotes eine durch stark sinkende Preise (Hinweis E 13.3.1992, 89/17/0137), durch Preiseinbrüche (Hinweis: E 13.3.1986, 86/03/0036) oder durch starke Preisschwankungen gekennzeichnete Instabilität des Marktes bewirkt wird (Hinweis E 10.9.1986, 86/03/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992170125.X03Im RIS seit
14.01.2002