RS Vwgh 1992/7/30 92/18/0183

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1992
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §27 Abs2;
ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
VStG §44a Z1;
VStG §9 Abs2;

Rechtssatz

§ 44a Z 1 VStG verlangt keine weitere Spezifizierung dahin, ob es sich bei dem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG um einen solchen gem dem ersten oder einen solchen nach dem zweiten Satz dieser Gesetzesstelle handelt.

Schlagworte

Verantwortlichkeit (VStG §9) verantwortlich Beauftragter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180183.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten