RS Vwgh 1992/7/30 89/17/0268

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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L37049 Ankündigungsabgabe Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte

Norm

AnkündigungsabgabeG Wr 1983 §3 Abs2;
B-VG Art7 Abs1;
StGG Art17;
StGG Art17a;

Rechtssatz

Der Umstand, daß nach Art 17a StGG (auch) das künsterlische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre frei sind, so wie dies nach Art 17 legcit schon bisher für die Wissenschaft und ihre Lehre zutraf, nötigt den Gesetzgeber noch nicht, im Sinne des Gleichheitssatzes (Art 7 B-VG) Wissenschaft

und Kunst stets gleichartiger Förderungsmaßnahmen teilhaftig werden zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170268.X02

Im RIS seit

18.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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