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L37049 Ankündigungsabgabe WienNorm
AnkündigungsabgabeG Wr 1983 §3 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, daß nach Art 17a StGG (auch) das künsterlische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre frei sind, so wie dies nach Art 17 legcit schon bisher für die Wissenschaft und ihre Lehre zutraf, nötigt den Gesetzgeber noch nicht, im Sinne des Gleichheitssatzes (Art 7 B-VG) Wissenschaft
und Kunst stets gleichartiger Förderungsmaßnahmen teilhaftig werden zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170268.X02Im RIS seit
18.05.2001Zuletzt aktualisiert am
15.08.2008