RS Vwgh 1992/7/30 91/17/0147

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs2;
VwGG §46 Abs3;

Rechtssatz

Es obliegt der Partei, die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrages zu behaupten und glaubhaft zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991170147.X01

Im RIS seit

30.07.1992

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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