RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0120

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Veröffentlicht am 05.08.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Tätigkeit, welche mangels Bereicherung des Wissensstandes lediglich die Anwendung einer wissenschaftlichen Methode darstellt, ist nicht wissenschaftlich. Dies gilt auch dann, wenn die Methode, der sich der Abgabenpflichtige bei seiner Tätigkeit bedient, von ihm selbst entwickelt wurde, weil der Umstand, wer die angewandte Methode entwickelt hat, keinen Einfluß auf die Beurteilung der Tätigkeit als solcher haben kann.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bedeutungwissenschaftliche Tätigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130120.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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