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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Wissenschaftlichkeit liegt vor, wenn Methoden schöpferisch zur Gewinnung neuer Erkenntnisse angewendet werden, sodaß der Wissensstand in sachlicher und methodischer Hinsicht bereichert wird (Hinweis E 30.6.1986, 84/15/0220).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bedeutungwissenschaftliche TätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130120.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009