RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0120

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Veröffentlicht am 05.08.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Um eine Tätigkeit als einer der im § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 namentlich aufgezählten Berufstätigkeit unmittelbar ähnlich beurteilen zu könnnen, sind Gemeinsamkeiten in den einschlägigen Wissensgebieten und Erfahrungsgebieten und in der Ausbildung für die einander ähnlichen Berufe erforderlich (Hinweis E 29.3.1989, 87/13/0169).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bedeutungwissenschaftliche Tätigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130120.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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