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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §20;Rechtssatz
Beschwerdevorbringen, welches ausschließlich die Nichtanwendung eines Erlasses des BMF durch die belBeh rügt, ist nicht geeignet, eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzuzeigen, weil ein solcher Erlaß mangels gehöriger Kundmachung für den Verwaltungsgerichtshof keine Rechtsquelle darstellt. Die Meinung, daß die Anwendung oder Nichtanwendung eines Erlasses des BMF durch die belBeh als Ermessensentscheidung nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit abzuwägen gewesen wäre, findet im Gesetz keine Deckung.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONErlaßEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992130103.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010