RS Vwgh 1992/8/5 90/13/0138

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Veröffentlicht am 05.08.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/22 90/13/0242 1

Stammrechtssatz

Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art, nicht bloß Sachen (körperliche Gegenstände), sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130138.X01

Im RIS seit

05.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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