RS Vwgh 1992/8/5 88/13/0150

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Veröffentlicht am 05.08.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1175;
EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Unterschlagungen eines Mitunternehmers stellen widerrechtliche Entnahmen dar, die den Gewinn der Mitunternehmerschaft (die Gewinnanteile der übrigen Mitunternehmer) ebensowenig berühren wie rechtmäßige Entnahmen. Sie führen lediglich zu zivilrechtlichen Ansprüchen der geschädigten Mitunternehmer gegenüber dem schädigenden Mitunternehmer (Hinweis E 14.12.1983, 81/13/0204; E 3.6.1992, 87/13/0118).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988130150.X01

Im RIS seit

05.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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