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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
Für die Zulässigkeit einer endgültigen Abgabenfestsetzung ist nicht von Bedeutung, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen eine Einstufung als Liebhaberei hätte. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß § 200 Abs 1 BAO auf die Veranlagung zur Umsatzsteuer unanwendbar wäre
(Hinweis E 3.11.1986, 86/15/0025, 0056).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140136.X01Im RIS seit
07.08.1992