RS Vwgh 1992/8/7 92/14/0136

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Veröffentlicht am 07.08.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §200 Abs1;
BAO §200 Abs2;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
UStG 1972 §21 Abs3;

Rechtssatz

Für die Zulässigkeit einer endgültigen Abgabenfestsetzung ist nicht von Bedeutung, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen eine Einstufung als Liebhaberei hätte. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß § 200 Abs 1 BAO auf die Veranlagung zur Umsatzsteuer unanwendbar wäre

(Hinweis E 3.11.1986, 86/15/0025, 0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140136.X01

Im RIS seit

07.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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