RS Vwgh 1992/8/7 92/14/0061

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Veröffentlicht am 07.08.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

BAO §32;
KStG 1988 §26 Abs4;
KStG 1988 §5 Z10;
WGG 1979 §7 Abs1;
WGG 1979 §7 Abs2;
WGG 1979 §7 Abs3;

Rechtssatz

Ausf zur beschränkten bzw unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht einer iSd WGG als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigung, in deren Eigentum mehrere Waldflächen stehen, die sie forstwirschaftlich nutzt (hier:

mehr als 80 Prozent des Holzes werden von der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft am Stock verkauft und eine nennenswerte Verwertung im Rahmen ihrer Haupttätigkeit ist nicht anzunehmen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140061.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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