RS Vwgh 1992/8/7 91/14/0046

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Veröffentlicht am 07.08.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1090;
ABGB §983;
BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Mietvorauszahlungen für Instandhaltungskosten und Bewohnbarmachungskosten für eine gemietete Wohnung sind in wirtschaftlicher Betrachtung keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972, sondern ein Darlehen, dessen Rückzahlung durch die Verrechnung mit laufenden Mietzahlungen erfolgt; die Darlehensgewährung führt lediglich zu einer Vermögensumschichtung (Hinweis E 20.11.1990, 90/14/0228).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140046.X01

Im RIS seit

07.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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