Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Rechtssatz
Mietvorauszahlungen für Instandhaltungskosten und Bewohnbarmachungskosten für eine gemietete Wohnung sind in wirtschaftlicher Betrachtung keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972, sondern ein Darlehen, dessen Rückzahlung durch die Verrechnung mit laufenden Mietzahlungen erfolgt; die Darlehensgewährung führt lediglich zu einer Vermögensumschichtung (Hinweis E 20.11.1990, 90/14/0228).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140046.X01Im RIS seit
07.08.1992