RS Vwgh 1992/8/7 92/14/0066

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Veröffentlicht am 07.08.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;

Rechtssatz

Spricht auch nicht der erste Anschein für die Darstellung des Abgabepflichtigen, so ist es auch nicht Pflicht der Abgabenbehörde, einen Gegenbeweis zum Beweis des ersten Anscheines zu erbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140066.X03

Im RIS seit

07.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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