RS Vwgh 1992/8/20 92/06/0118

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Veröffentlicht am 20.08.1992
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Index

L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauRallg;
B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Nur den die Aufhebung tragenden Gründen des aufsichtsbehördlichen Bescheides kommt bindende Wirkung für das fortgesetzte Verfahren zu, also können in der Begründung des aufsichtsbehördlichen Bescheides behandelte Abweisungsgründe in einem fortgesetzten Verfahren erfolgreich in Zweifel gezogen werden (Hinweis E 7.7.1988, 88/05/0079, BauSlg 1151).

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060118.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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