Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Nur den die Aufhebung tragenden Gründen des aufsichtsbehördlichen Bescheides kommt bindende Wirkung für das fortgesetzte Verfahren zu, also können in der Begründung des aufsichtsbehördlichen Bescheides behandelte Abweisungsgründe in einem fortgesetzten Verfahren erfolgreich in Zweifel gezogen werden (Hinweis E 7.7.1988, 88/05/0079, BauSlg 1151).
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060118.X02Im RIS seit
03.05.2001