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L82000 BauordnungNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Wegen der bindenden Wirkung aufsichtsbehördlicher Bescheide können diese auch von derjenigen Partei bekämpft werden, auf Grund deren Vorstellung der aufhebende Bescheid der Gemeindeaufsichtsbehörde ergangen ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060118.X01Im RIS seit
03.05.2001