RS Vwgh 1992/8/20 92/06/0118

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Veröffentlicht am 20.08.1992
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Index

L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauRallg;
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wegen der bindenden Wirkung aufsichtsbehördlicher Bescheide können diese auch von derjenigen Partei bekämpft werden, auf Grund deren Vorstellung der aufhebende Bescheid der Gemeindeaufsichtsbehörde ergangen ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060118.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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