Index
L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/06/0135Rechtssatz
Ob die erstinstanzliche Baubewilligung für ein Projekt in einer oder in mehreren, zeitlich aufeinanderfolgenden Verfahren erwirkt wurde, ist für die Frage der Einheitlichkeit des Ergebnisses ohne Bedeutung. Bei Prüfung der Beeinträchtigungsmöglichkeit des Nachbarn ist daher das einheitliche Bauprojekt, wie es sich hier aus allen drei vom Nachbar mit Berufung bekämpften Bewilligungsbescheiden ergibt, zugrundezulegen.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060134.X01Im RIS seit
03.05.2001