RS Vwgh 1992/8/20 92/06/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 87/07/0061 1

Stammrechtssatz

Die Berufung einer präkludierten Partei ist nicht zurückzuweisen, sondern abzuweisen, wobei die eingetretene Präklusion auch von der Berufungsbehörde beachtet werden muß, ohne daß hiedurch aber etwa die Prüfung der Zuständigkeit der Unterinstanz eingeschränkt wäre (Hinweis E 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1979).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060094.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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