RS Vwgh 1992/9/4 92/18/0245

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Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §3 Abs4;
AZG §4 Abs3;

Rechtssatz

Weder § 3 Abs 4 ARG noch der dort bezogene § 4 Abs 3 AZG bieten einen Anhaltspunkt dafür, daß das Einarbeiten nicht an einem Samstagnachmittag zulässig wäre, welcher vor dem "zum Anlaß genommenen Feiertag" gelegen ist (Hinweis Petrovic, Einarbeiten iVm Feiertagen - Verlängerte Wochenenden für Arbeitnehmer, ÖStWK 1989/14/15, B I S 21).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180245.X01

Im RIS seit

22.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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