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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ARG 1984 §3 Abs4;Rechtssatz
Weder § 3 Abs 4 ARG noch der dort bezogene § 4 Abs 3 AZG bieten einen Anhaltspunkt dafür, daß das Einarbeiten nicht an einem Samstagnachmittag zulässig wäre, welcher vor dem "zum Anlaß genommenen Feiertag" gelegen ist (Hinweis Petrovic, Einarbeiten iVm Feiertagen - Verlängerte Wochenenden für Arbeitnehmer, ÖStWK 1989/14/15, B I S 21).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180245.X01Im RIS seit
22.02.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013