RS Vwgh 1992/9/4 92/18/0314

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Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;
GewO 1973 §366 Abs1 Z2;
PaßG 1969 §23 Abs1;
PaßG 1969 §40;

Rechtssatz

Zwar stellt die Ausübung eines konzessionierten Gewerbes ohne die erforderliche Konzession eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung iSd § 3 Abs 2 Z 2 erster Fall FrPolG dar (Hinweis E 25.11.1991, 91/19/0312), doch kann dies schon im Hinblick auf die Systematik dieser Gesetzesstelle - deren zweiter Fall verwirklicht ist, wenn zumindest drei rechtskräftige Bestrafungen wegen Übertretungen des FrPolG, des PaßG, des GrKontrG oder des MeldeG vorliegen - hinsichtlich einer Übertretung des PaßG nicht gesagt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180314.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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