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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;Rechtssatz
Zwar stellt die Ausübung eines konzessionierten Gewerbes ohne die erforderliche Konzession eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung iSd § 3 Abs 2 Z 2 erster Fall FrPolG dar (Hinweis E 25.11.1991, 91/19/0312), doch kann dies schon im Hinblick auf die Systematik dieser Gesetzesstelle - deren zweiter Fall verwirklicht ist, wenn zumindest drei rechtskräftige Bestrafungen wegen Übertretungen des FrPolG, des PaßG, des GrKontrG oder des MeldeG vorliegen - hinsichtlich einer Übertretung des PaßG nicht gesagt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180314.X01Im RIS seit
06.08.2001