RS Vwgh 1992/9/4 91/13/0246

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
98/01 Wohnbauförderung
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

KStG 1988 §5 Z10;
WFG 1984;
WGG 1979 §7 Abs1 idF 1984/482;
WGG 1979 §7 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Auch wenn die Errichtung von Geschäftsräumen nicht im Zuge der Errichtung von Wohnungen, sondern im Zuge der Umgestaltung einer Wohnhausanlage (im gegenständlichen Fall: Errichtung eines geschlossenen Wohnhofes in der bestehenden Wohnhausanlage iVm einer Verlegung des Hauszuganges) erfolgt, liegt ein Geschäft iSd § 7 Abs 3 Z 2 WGG vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130246.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten