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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §5 Z10;Rechtssatz
Auch wenn die Errichtung von Geschäftsräumen nicht im Zuge der Errichtung von Wohnungen, sondern im Zuge der Umgestaltung einer Wohnhausanlage (im gegenständlichen Fall: Errichtung eines geschlossenen Wohnhofes in der bestehenden Wohnhausanlage iVm einer Verlegung des Hauszuganges) erfolgt, liegt ein Geschäft iSd § 7 Abs 3 Z 2 WGG vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130246.X02Im RIS seit
12.11.2001