Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Ob die Absicht von Parteien eines in Frage stehenden Rechtsgeschäftes (im gegenständlichen Fall: Dienstvertrag bzw Gesellschaftsvertrag) darauf gerichtet war, dieses Rechtsgeschäft abzuschließen, ist für die abgabenrechtliche ebenso wie für die zivilrechtliche Beurteilung des Eintritts der mit dem Geschäftsabschluß verbundenen Rechtsfolgen eine Tatfrage, deren Lösung auf der Ebene der Beweiswürdigung gefunden werden muß, gleich ob die Parteien der behaupteten Vereinbarung zueinander im Angehörigenverhältnis stehen oder nicht. Denn auch die von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gestellten Anforderungen an Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen sind Ausfluß der Beweiswürdigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130196.X01Im RIS seit
04.09.1992