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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
PrG 1976 §11;Rechtssatz
Gemäß § 44a lit a VStG hat der Spruch eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Hiebei ist auch die Nennung der Tatzeit ein wesentliches Erfordernis.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatzeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992170148.X01Im RIS seit
11.09.2001Zuletzt aktualisiert am
06.03.2009