RS Vwgh 1992/9/4 90/13/0164

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Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;
UStG 1972 §4 Abs5 idF 1977/645;

Rechtssatz

Werden lediglich die nach Abzug von Gewinnen sowie von Freispielumsätzen und Gamble-Umsätzen verbliebenen Umsätze aufgezeichnet, erweisen sich die Umsatzaufzeichnungen als sachlich unrichtig, sodaß die AbgBeh gemäß § 184 Abs 1 und § 184 Abs 3 BAO zur Schätzung der Umsätze verpflichtet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130164.X05

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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