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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Werden lediglich die nach Abzug von Gewinnen sowie von Freispielumsätzen und Gamble-Umsätzen verbliebenen Umsätze aufgezeichnet, erweisen sich die Umsatzaufzeichnungen als sachlich unrichtig, sodaß die AbgBeh gemäß § 184 Abs 1 und § 184 Abs 3 BAO zur Schätzung der Umsätze verpflichtet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130164.X05Im RIS seit
16.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009