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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es ist nicht Aufgabe des Beschuldigten, in einem Verfahren wegen Preistreiberei geeignete Vergleichsbetriebe "anzubieten". Vielmehr ist es im Rahmen der gebotenen Amtswegigkeit des Verfahrens Sache der Behörde, geeignete Vergleichsbetriebe zu ermitteln.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastSachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtBeweismittel BeschuldigtenverantwortungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991170038.X07Im RIS seit
11.09.2001Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009