RS Vwgh 1992/9/4 91/17/0038

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Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
PrG 1976 §14 Abs3;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe des Beschuldigten, in einem Verfahren wegen Preistreiberei geeignete Vergleichsbetriebe "anzubieten". Vielmehr ist es im Rahmen der gebotenen Amtswegigkeit des Verfahrens Sache der Behörde, geeignete Vergleichsbetriebe zu ermitteln.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastSachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtBeweismittel Beschuldigtenverantwortung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991170038.X07

Im RIS seit

11.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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