RS Vwgh 1992/9/4 89/17/0197

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Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/23 88/17/0010 12

Stammrechtssatz

Mängel des Verfahrens erster Instanz wie etwa die Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör sind im Berufungsverfahren sanierbar bzw durch die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides saniert.

Schlagworte

Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170197.X03

Im RIS seit

11.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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