RS Vwgh 1992/9/4 91/13/0021

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Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §21 Abs1;
FinStrG §23 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Werden im Hinblick auf § 21 Abs 1 FinStrG mehrere (selbständige) Finanzvergehen mit einer einzigen Geldstrafe geahndet, wird dadurch, daß der Schuldspruch betreffend einzelne Finanzvergehen mit einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit belastet ist, auch die Rechtswidrigkeit des Strafausspruches bewirkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130021.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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