RS Vwgh 1992/9/8 89/14/0014

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Veröffentlicht am 08.09.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1175;
BAO §147 Abs1;
BAO §166;
BAO §167 Abs2;
BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs2;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Hat der Abgabgabepflichtige es unterlassen, wesentliche Unterlagen (Abschriften bestimmter Konten, Kassabuch der GesBR) zur Stützung seiner Behauptungen vorzulegen, so handelt die Abgabenbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie die auf vorhandene Unterlagen gestützten Gewinn-Verlust-Rechnungen des Betriebsprüfers für beweiskräftiger hält als jene vom Abgabepflichtigen erstellten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140014.X05

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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