RS Vwgh 1992/9/8 91/14/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0142

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/14/0148 1

Stammrechtssatz

Die B-Matura (Beamten-Aufstiegsprüfung) ist keine Berufsfortbildung für einen Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe C, der bisher nicht höherwertig (B-wertig) verwendet wurde (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0219).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140141.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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