RS Vwgh 1992/9/8 91/14/0119

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Veröffentlicht am 08.09.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einziehung ist noch keine Ermessensfrage. Erst die Bejahung der Konkretisierung dieses Tatbestandsmerkmales kann in weiterer Folge zur Ermessensentscheidung führen (Hinweis Stoll, BAO, Handbuch, 583). Weist die Abgabenbehörde ein Nachsichtsansuchen Unbilligkeit, dh aus Rechtsgründen, ab, so trifft sie keine mangels Ermessensentscheidung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140119.X01

Im RIS seit

08.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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