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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einziehung ist noch keine Ermessensfrage. Erst die Bejahung der Konkretisierung dieses Tatbestandsmerkmales kann in weiterer Folge zur Ermessensentscheidung führen (Hinweis Stoll, BAO, Handbuch, 583). Weist die Abgabenbehörde ein Nachsichtsansuchen Unbilligkeit, dh aus Rechtsgründen, ab, so trifft sie keine mangels Ermessensentscheidung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140119.X01Im RIS seit
08.09.1992