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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Eine Verletzung der Bestimmung des § 183 Abs 3 BAO liegt nicht vor, wenn sich die Abgabenbehörde vom Prüfer von Amts wegen aufgenommenen Beweise stützen kann und der Abgabepflichtige im Verwaltungsverfahren nicht nur keinen Beweisantrag gestellt hat, sondern seiner im § 119 BAO normierten Mitwirkungspflicht nur schleppend nachgekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989140014.X06Im RIS seit
14.01.2002