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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §198 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/14/0030Rechtssatz
Wenn über das Vermögen eines Abgabepflichtigen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, so erlangt er auch dann mangels gesetzlicher Grundlage keine Antragslegitimation im Abgabenverfahren, wenn gegen ihn ein (gerichtliches) Finanzstrafverfahren eingeleitet worden ist. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht keine Bindung an die rechtskräftige Abgabenfestsetzung, sodaß hiedurch die rechtliche Position des Abgabepflichtigen im Strafverfahren nicht beeinträchtigt ist (Hinweis E VS 5.12.1983, 1055/79, VwSlg 5836 F/1984; OGH VS 21.11.1991, 14 Os 127/90).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140029.X02Im RIS seit
11.07.2001