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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34 Abs1;Rechtssatz
Schon bei Förderung eines Berufsstandes kann nicht von vornherein gesagt werden, daß die Zahl der in Betracht kommenden Personen dauernd nur klein sein werde. Bei Förderung der in der Bauwirtschaft Tätigen ist jedenfalls die Ausschließungsbestimmung des § 36 Abs 1 BAO nicht mehr anwendbar (Hinweis E 19.9.1990, 89/13/0177; Kohler-Quantschnigg-Wiesner, Besteuerung der Vereine 4, 55).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140014.X02Im RIS seit
08.09.1992