RS Vfgh 1984/12/11 B158/81

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Veröffentlicht am 11.12.1984
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art83 Abs2
StGG Art5
AbgÄG 1980
EStG §71
EStG §72 Abs3
EStG §85 Abs1

Rechtssatz

EStG 1972; Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und nach dem Bezügegesetz; Vorlage zweier Lohnsteuerkarten beim Zentralbesoldungsamt; gesonderte Berechnung der verschiedenen Bezüge durch den öffentlichen Dienstgeber nach §85 rechtmäßig, da Zentralbesoldungsamt keine einheitliche öffentliche Kasse; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Durchführung des Jahresausgleichs

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Lohnsteuer, Bundesrechenamt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B158.1981

Dokumentnummer

JFR_10158789_81B00158_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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