Index
32 SteuerrechtNorm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
EStG 1972; Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und nach dem Bezügegesetz; Vorlage zweier Lohnsteuerkarten beim Zentralbesoldungsamt; gesonderte Berechnung der verschiedenen Bezüge durch den öffentlichen Dienstgeber nach §85 rechtmäßig, da Zentralbesoldungsamt keine einheitliche öffentliche Kasse; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Durchführung des Jahresausgleichs
Schlagworte
Einkommensteuer, Lohnsteuer, BundesrechenamtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B158.1981Dokumentnummer
JFR_10158789_81B00158_01