RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0039

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Veröffentlicht am 14.09.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/05 Sonstiges Exekutionsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1151 Abs1;
ABGB §1154;
ABGB §1170;
AbgEO §53;
LPfG §1;

Rechtssatz

Die Abgrenzungsfrage, ob eine von einem "Konsulenten" entfaltete Tätigkeit unter den erfolgsorientierten Typus des Werkvertrages oder unter den nicht erfolgsorientierten Typus des Dienstvertrages oder freien Dienstvertrages iS der Vorschriften über die Pfändung von Arbeitseinkommen einzuordnen ist, kann nicht allein auf Grund der Bezeichnung "Konsulent" gelöst werden; es müssen vielmehr konkrete Feststellungen über die Tätigkeit des Konsulenten getroffen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150039.X01

Im RIS seit

14.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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