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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151 Abs1;Rechtssatz
Die Abgrenzungsfrage, ob eine von einem "Konsulenten" entfaltete Tätigkeit unter den erfolgsorientierten Typus des Werkvertrages oder unter den nicht erfolgsorientierten Typus des Dienstvertrages oder freien Dienstvertrages iS der Vorschriften über die Pfändung von Arbeitseinkommen einzuordnen ist, kann nicht allein auf Grund der Bezeichnung "Konsulent" gelöst werden; es müssen vielmehr konkrete Feststellungen über die Tätigkeit des Konsulenten getroffen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992150039.X01Im RIS seit
14.09.1992