RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0118

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Veröffentlicht am 14.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/15/0119 92/15/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/05/28 91/07/0045 3

Stammrechtssatz

Schon im Wiedereinsetzungsantrag ist Art und Intensität der vom Parteienvertreter über seine Rechtsanwaltskanzlei ausgeübten Kontrolle darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150118.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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