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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/15/0119 92/15/0220Rechtssatz
Ausf zur Pflicht des Rechtsanwaltes, die Kanzleikraft, die mit der Abfertigung der Verbesserungsschriftsätze betraut war, gesondert darauf hinzuweisen, daß diese dem VwGH jeweils in dreifacher Ausfertigung zu übermitteln sind und Ausf zum Grad des Verschuldens des Rechtsanwaltes bei Unterbleiben dieses Hinweises.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992150118.X04Im RIS seit
03.04.2001