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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1 litc;Rechtssatz
Das Erfordernis einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid zuschreiben will.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150135.X05Im RIS seit
14.09.1992Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009