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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2307/63 E 24. März 1965 VwSlg 6638 A/1965 RS 1Stammrechtssatz
Einen in Gemäßheit des § 50 Abs 1 VwGG 1952 - § 63 Abs 1 VwGG 1965 - erlassenen Bescheid kann der VwGH über eine neuerliche Beschwerde nur daraufhin überprüfen, ob er der in dem in derselben Sache früher ergangenen Erkenntnis geäußerten Rechtsanschauung entspricht, an die auch der VwGH selbst gebunden ist.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150044.X04Im RIS seit
23.01.2002