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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Wird ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als verspätet zurückgewiesen, kann dieser Beschluß ohne vorherige Erteilung eines Auftrages zur Behebung der diesem Antrag anhaftenden Mängel ergehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992150133.X01Im RIS seit
14.09.1992