RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0133

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Veröffentlicht am 14.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als verspätet zurückgewiesen, kann dieser Beschluß ohne vorherige Erteilung eines Auftrages zur Behebung der diesem Antrag anhaftenden Mängel ergehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150133.X01

Im RIS seit

14.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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