RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0025

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0263 1

Stammrechtssatz

Sowohl die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage als auch die Änderung einer solchen setzt ein Ansuchen voraus und ist damit ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt

(Hinweis E 24.4.1990, 90/04/0061). Urkundenvorlage allein ist kein Ansuchen (Antrag).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040025.X01

Im RIS seit

15.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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