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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Bescheid, mit dem die Betriebsanlage - nach Maßgabe eines entsprechenden Ansuchens - im Grunde des § 77 Abs 1 GewO 1973 genehmigt wird, ist so zu fassen, daß sich aus diesem Genehmigungsbescheid die Befugnis zur Errichtung und zum Betrieb der Betriebsanlage ergibt.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen istEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040057.X02Im RIS seit
15.09.1992