RS Vwgh 1992/9/15 AW 92/04/0040

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §78;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1556/78 B 13. September 1978 RS 6

Stammrechtssatz

Da der VwGH in diesem Verfahren die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nicht zu prüfen hat und auch das in der Beschwerde selbst erstattete Vorbringen der Beschwerdeführer nach der Aktenlage nicht etwa von vornherein als zutreffend zu erkennen ist, hatte der VwGH somit jedenfalls zunächst von der vorangeführten Annahme der belangten Behörde auszugehen.

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992040040.A01

Im RIS seit

15.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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