RS Vwgh 1992/9/15 89/05/0248

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/18 90/05/0040 2

Stammrechtssatz

Der Nachbar ist im baubehördlichen Bewilligungsverfahren berechtigt, das Vorliegen entschiedener Sache aus dem Grunde einzuwenden, daß ein einmal rechtskräftig durch Abweisung des Bauansuchens für ein bestimmtes Projekt beendetes Verfahren - den Fall der Wiederaufnahme ausgenommen - nicht neuerlich aufgerollt werden darf, wenn sich weder die Rechtslage noch das Projekt in wesentlicher Hinsicht geändert haben.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989050248.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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