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L82000 BauordnungNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/18 90/05/0040 2Stammrechtssatz
Der Nachbar ist im baubehördlichen Bewilligungsverfahren berechtigt, das Vorliegen entschiedener Sache aus dem Grunde einzuwenden, daß ein einmal rechtskräftig durch Abweisung des Bauansuchens für ein bestimmtes Projekt beendetes Verfahren - den Fall der Wiederaufnahme ausgenommen - nicht neuerlich aufgerollt werden darf, wenn sich weder die Rechtslage noch das Projekt in wesentlicher Hinsicht geändert haben.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989050248.X01Im RIS seit
03.05.2001