RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0074

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0200 E 28. März 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Eine geeignete Anlage hat zur Voraussetzung, dass ihre Einhaltung von der Behörde jederzeit und aktuell überprüft werden kann.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040074.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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