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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Daß es bei der Verbrennung der den Gegenstand des Ausfuhransuchens bildenden Abfälle (hier aus der Pflanzenschutzproduktion) in der in Rede stehenden ausländischen Anlage nicht zur Bildung von Dioxinen kommt, also keine Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt zu befürchten ist, kann nicht allein auf den im Sachverständigenbeweis gegebenen Hinweis auf das Ergebnis von Dioxinuntersuchungen in der Abluft bei einer anderen technischen gleichen Anlage gestützt werden.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050096.X02Im RIS seit
11.07.2001