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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/16 90/05/0170 2Stammrechtssatz
Ein übergangener Nachbar hat im Berufungsverfahren gegen den Baubewilligungsbescheid alle Einwendungen iSd § 42 Abs 1 AVG zu erheben; er hat also in diesem Rechtsmittel zu erkennen zu geben, aus welchen besonderen Gründen er durch das den Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bildende Vorhaben in seinen aus baurechtlichen Bestimmungen erfließenden subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt wird
(Hinweis E 13.9.1983, 83/05/0052).
Schlagworte
Baurecht Nachbar übergangener Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1) Übergangene ParteiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050076.X02Im RIS seit
03.05.2001