RS Vwgh 1992/9/15 92/05/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;
AVG §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/16 90/05/0170 2

Stammrechtssatz

Ein übergangener Nachbar hat im Berufungsverfahren gegen den Baubewilligungsbescheid alle Einwendungen iSd § 42 Abs 1 AVG zu erheben; er hat also in diesem Rechtsmittel zu erkennen zu geben, aus welchen besonderen Gründen er durch das den Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bildende Vorhaben in seinen aus baurechtlichen Bestimmungen erfließenden subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt wird

(Hinweis E 13.9.1983, 83/05/0052).

Schlagworte

Baurecht Nachbar übergangener Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1) Übergangene Partei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050076.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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